Aktuell hat Madagaskar ein semipräsidentielles Regierungssystem und ist offiziell eine demokratische Republik mit dem Namen „Republik Madagaskar“.
Der Präsident wird direkt alle fünf Jahre von den madagassischen Bürgern gewählt. Er kann jedoch höchstens zwei Mal kandidieren, also maximal zehn Jahre im Amt bleiben. Der Staatspräsident ernennt den Premierminister (der von der Nationalversammlung abgenickt werden muss) und ist gleichzeitig Vorsitzender des Ministerrats. Der Premierminister wiederum benennt die Minister. Alle Minister legen Jahresberichte ab, deren Inhalt sie vor der Nationalversammlung rechtfertigen müssen.
Das Parlament besteht aus zwei Kammern, dem Senat mit 33 sowie der Nationalversammlung mit 151 Abgeordneten. 22 Abgeordnete des Senats repräsentieren die 22 Regionen Madagaskars, sie werden indirekt gewählt. Die übrigen elf Senatsmitglieder werden vom Präsidenten auf Grund ihrer Kompetenz ernannt. Der Senat bleibt für je sechs Jahre in seiner Zusammensetzung bestehen und stellt 12 Kommissionen. Der Senatspräsident vertritt den Staatspräsidenten, sollte dieser einmal verhindert sein.
Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden analog zum Präsidenten alle fünf Jahre direkt von den Bürgern gewählt. Sie haben als das Recht, einen Misstrauensantrag gegen den Präsidenten vorzubringen und stellen 31 Kommissionen auf, die aus mindestens 15 und maximal 30 Abgeordneten bestehen (z.B. Verteidigung, strategische Ressourcen, Energie und Wasser, Inneres und Dezentralisierung, Erziehung und Tierschutz, öffentliche Gesundheit). Die meisten Abgeordneten sind Parteien zugehörig, allerdings gibt es sehr viele Kleinstparteien mit nur ein oder zwei Abgeordneten. Daher ist es oft schwierig, für Abstimmungen ausreichende Mehrheiten zu bilden.
Der Opposition im Parlament steht das Recht zu, schriftliche Anfragen an jeden Minister zu schicken. Diese werden mit den dazugehörigen Antworten im Journal officiel de la république veröffentlicht. Außerdem gibt es eine monatliche Fragerunde, die live im öffentlichen Fernsehen und Radio übertragen wird. Dem Parlament steht zu, Anhörungen der Minister zu bestimmten Fragen anzuberaumen.
Gesetzesgebung
Gesetzesinitiativen können durch beide Kammern oder die Regierung eingebracht werden. Ein Gesetzesvorschlag geht durch beide Kammern und wird dort eingehend beraten. Einigen Senat und Nationalversammlung sich nicht über den Inhalt und die Verabschiedung eines Gesetzvorschlages, geht die Vorlage an einen Vermittlungsausschuss. Nur wenn dieser sich ebenfalls nicht einig wird und damit scheitert, entscheidet die Nationalversammlung allein über die Verabschiedung des Gesetzes.